Carnet ATA

Carnet ATA erleichtert die Präsenz, die Tätigkeit der Unternehmen auf dem auswärtigen Markt. Carnet ATA (Admission Temporaire/ Temporary Admission) ist ein solches, schon seit mehr als 50 Jahren erfolgreich verwendetes internationales Zolldokument, welches die vorübergehende Einfuhr der Waren in Drittländer bedeutend vereinfacht.

 

 

Mit der Verwendung von Carnet ATA können Sie Geld, Zeit und Mühen sparen!

  • Carnet ATA ermöglicht, dass Sie innerhalb der Gültigkeitsdauer auch mehrmals Ihr Produkt in ein oder mehrere, das Carnet akzeptierende Länder einführen können, ohne dass Sie die im normalen vorübergehenden Einfuhrverfahren im Allgemeinen gewöhnliche Einfuhrabgabe an die ausländische Zollbehörde bezahlen würden.
  • Mit dem Einlösen des Carnet ATA können Ihre Kosten im Voraus kalkuliert werden, schließlich müssen Sie – über die Kosten der Kammer hinaus –, bei vorschriftsmäßiger Benutzung des Carnet, nicht mehr mit weiteren Beträgen (z. B. Einfuhrzoll, Steuer, sonstige Gebühren) in den das Carnet akzeptierenden Einfuhr- oder Transitländern rechnen.
  • Carnet ATA gestaltet den Grenzübertritt zügig, schließlich müssen Sie im Laufe Ihrer Reise in allen akzeptierenden Ländern, bei jeder Zollabfertigung dasselbe, bereits im Voraus ausgefüllte Zolldokument einreichen.
  • Die Einlösung des Carnet ATA beansprucht eine kurze Zeit, seine Verwendung ist einfach.
  • Das Carnet ATA kann von Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen verwendet werden.
  • Für die im Warenverzeichnis des Carnet ATA aufgezählten Waren kann innerhalb der Gültigkeitsdauer auch mehrmals und je Teilfracht ein vorübergehendes Einfuhr-, Ausfuhr- oder Warenweiterleitungs-Zollverfahren veranlasst werden.

 

Was für Waren können mit Carnet ATA befördert werden?

Ein breiter Kreis solcher Waren, die – zur Verwendung auf Ausstellungen, Messen, Schaustellungen, als fachliche Ausrüstung*, zu Sportzwecken, mit Zwecken zu Ausbildung, Wissenschaft und Kultur, als persönliche Gebrauchsgegenstände usw. – vorübergehend aus dem Zollgebiet der Europäischen Union hinaus transportiert werden, und deren erneute Einfuhr im unveränderten Zustand beabsichtigt ist.

Carnet ATA erleichtert die Präsenz, die Tätigkeit der Unternehmen auf dem auswärtigen Markt. Carnet ATA (Admission Temporaire/ Temporary Admission) ist ein solches, schon seit mehr als 50 Jahren erfolgreich verwendetes internationales Zolldokument, welches die vorübergehende Einfuhr der Waren in Drittländer bedeutend vereinfacht.

Mit der Verwendung von Carnet ATA können Sie Geld, Zeit und Mühen sparen!

  • Carnet ATA ermöglicht, dass Sie innerhalb der Gültigkeitsdauer auch mehrmals Ihr Produkt in ein oder mehrere, das Carnet akzeptierende Länder einführen können, ohne dass Sie die im normalen vorübergehenden Einfuhrverfahren im Allgemeinen gewöhnliche Einfuhrabgabe an die ausländische Zollbehörde bezahlen würden.
  • Mit dem Einlösen des Carnet ATA können Ihre Kosten im Voraus kalkuliert werden, schließlich müssen Sie – über die Kosten der Kammer hinaus –, bei vorschriftsmäßiger Benutzung des Carnet, nicht mehr mit weiteren Beträgen (z. B. Einfuhrzoll, Steuer, sonstige Gebühren) in den das Carnet akzeptierenden Einfuhr- oder Transitländern rechnen.
  • Carnet ATA gestaltet den Grenzübertritt zügig, schließlich müssen Sie im Laufe Ihrer Reise in allen akzeptierenden Ländern, bei jeder Zollabfertigung dasselbe, bereits im Voraus ausgefüllte Zolldokument einreichen.
  • Die Einlösung des Carnet ATA beansprucht eine kurze Zeit, seine Verwendung ist einfach.
  • Das Carnet ATA kann von Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen verwendet werden.
  • Für die im Warenverzeichnis des Carnet ATA aufgezählten Waren kann innerhalb der Gültigkeitsdauer auch mehrmals und je Teilfracht ein vorübergehendes Einfuhr-, Ausfuhr- oder Warenweiterleitungs-Zollverfahren veranlasst werden.

 

Was für Waren können mit Carnet ATA befördert werden?

Ein breiter Kreis solcher Waren, die – zur Verwendung auf Ausstellungen, Messen, Schaustellungen, als fachliche Ausrüstung*, zu Sportzwecken, mit Zwecken zu Ausbildung, Wissenschaft und Kultur, als persönliche Gebrauchsgegenstände usw. – vorübergehend aus dem Zollgebiet der Europäischen Union hinaus transportiert werden, und deren erneute Einfuhr im unveränderten Zustand beabsichtigt ist.

Freiwilligen Kammermitgliedern bieten wir eine bedeutende Vergünstigung von
den Gebühren des Carnet ATA!

 

*unter fachlicher Ausrüstung können ausschließlich die in den Zollabkommen angeführten Waren berücksichtigt werden..