Ab heute, dem 2. November, sind in Ungarn weitere Corona-Beschränkungen in Kraft getreten. Von nun an ist beispielsweise eine Maskenpflicht in den Restaurants auch für die Gäste gültig. Premierminister Viktor Orbán sagte schon zuvor, dass „ab Montag eine neue Welt beginnt“. Die eingeführten Maßnahmen sind doch immer noch sehr geringfügig, im Vergleich zu den Nachbarländern. Die Regierung appelliert jetzt an die Eigenverantwortung und die Vernunft jedes Einzelnen, Abstands- und Hygieneregeln sowie die Maskenpflicht einzuhalten und Menschenansammlungen, vor allem in Innenräumen, zu meiden

Bislang galt nur für das Personal in einem Restaurant eine Maskenpflicht. Nun müssen gleichfalls die Gäste eine tragen, wenn sie sich im Raum bewegen, bzw.nicht essen oder trinken. In Bezug auf die Entscheidung sagte Viktor Orbán in seinem üblichen Radiointerview am Freitagmorgen, dass am Montag eine „neue Welt“ in Ungarn beginnen würde.

Die am Donnerstag veröffentlichte Regierungsverordnung schreibt vor, dass das Maskentragen an Musik- und Tanzveranstaltungen, in Bars, Gaststätten oder dem Restaurants auch für Gäste obligatorisch ist. Masken können nur während des Essens oder Trinkens entfernt werden.

Bei einem Verstoß gegen die neue Regelung kann ein Bußgeld für ein Restaurant fällig werden. Der Rahmen wird sich zwischen 100.000 und 1.000.000 Forint bewegen. Aber die Polizei kann die Gaststätten sogar schließen.

Im Gegensatz zu den vorherigen Regeln können die Behörden jetzt Restaurants ohne vorherige Warnung bestrafen und die Geldstrafe und die vorübergehende Schließung des Restaurants gemeinsam verhängen. Die Polizei wird als Handelsbehörde benannt.

Inzwischen haben Nachbarländer wie Deutschland und Frankreich strengere Maßnahmen eingeführt. In Polen und der Tschechischen Republik wurden Geschäfte geschlossen und in der Slowakei eine Ausgangssperre verhängt. In Österreich sind ab Dienstag alle Veranstaltungen außer dem Profisport (der hinter verschlossenen Türen stattfindet) verboten. Theater, Museen, Schwimmbäder und Turnhallen sind geschlossen, und Restaurants können nur Lieferaufträge entgegennehmen. Außerdem wird zwischen 20 Uhr und 6 Uhr eine teilweise Ausgangssperre eingeführt.

(In Österreich ist ab Dienstag, dem 3. November 2020 das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und das Verweilen außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr ist nur unter folgenden Bedingungen zulässig: Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum, Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten, Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, Berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke, sofern erforderlich, Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung (z.B. Spazieren gehen, Joggen, Gassi gehen))

Quelle: https://ungarnheute.hu

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