Ministerpräsident Viktor Orbán hat gestern angekündigt, dass Ungarn seine Grenzen für den gesamten Personenverkehr schließen wird. Die Maßnahme gilt ab Mitternacht bis auf weiteres. Obwohl die Grenzen geschlossen werden, können ungarische Staatsbürger und ihre Familienangehörigen das Land betreten, und der internationale Flughafen Liszt Ferenc bleibt ebenfalls geöffnet.

Das Regierungsdekret, das ausländischen Bürgern die Einreise nach Ungarn verbietet, trat heute, am Dienstag, dem 17. März, in Kraft. Obwohl die Grenzen für Ausländer geschlossen sind, ist der internationale Flughafen Liszt Ferenc weiterhin in Betrieb. Ungarische Staatsbürger dürfen ins Land per Flug eintreten. Jeder, sowohl Ungarn als auch Ausländer, kann in den kommenden Tagen vom Flughafen abfliegen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, werden alle Flüge am Terminal 2B ankommen. Aufgrund der COVID-19-Coronavirus-Epidemie ändert sich die Anzahl der unterbrochenen oder stornierten Flüge jedoch ständig. Daher empfiehlt der Flughafen den Passagieren, die Fluginformationen vor Reiseantritt zu überprüfen.

Nach Angaben des Flughafens werden die Reisedokumente aller ankommenden Passagiere am Flughafen Budapest überprüft. NUR ungarische Staatsbürger dürfen nach Ungarn einreisen. Bei zusammen reisenden Familien darf das ausländische Familienmitglied (Kind, Elternteil, Großelternteil, Ehemann oder Ehefrau) nach Ungarn einreisen, wenn mindestens eine der Passagieren ungarischer Staatsbürger ist!

Ausländer aus einem EWR-Land (EU, Schweiz, Norwegen), die einen ständigen Wohnsitz haben und dies durch eine ständige Aufenthaltskarte nachweisen, werden wie ungarische Staatsbürger behandelt.

Ausländische Staatsbürger werden von den Behörden abgewiesen und müssen bis zur Abreise im ausgewiesenen Transitbereich warten. Der Flughafen Budapest bietet Decken, Lebensmittel, Mineralwasser und auf Anfrage Gesichtsmasken für Passagiere, die im Transitbereich warten. Passagiere können auch Anschlussflüge am Flughafen besteigen.

Der Personenverkehr zwischen Ungarn und Österreich sowie zwischen Ungarn und der Ukraine wurde ebenfalls eingestellt, teilte die ungarische Eisenbahngesellschaft MÁV am Dienstag mit. Gestern gab das Unternehmen außerdem bekannt, dass Züge die ungarischen Grenzen zu Kroatien und Slowenien nicht überschreiten werden. MÁV bietet eine vollständige Rückerstattung für alle internationalen Tickets, unabhängig vom Bestimmungsort.

Die neuen Maßnahmen

Einreiseverbot für alle Ausländer außer EWR-Bürger mit ungarischer Aufenthaltsgenehmigung. EU-Bürger, die in Ungarn registriert sind (Einwanderungsbehörde), werden rechtlich als ungarische Staatsangehörige gesehen. Nachweis mit Adressenkarte („lakcímkártya”)

An folgenden Grenzübergängen können ungarische Staatsbürger und EWR-Bürger mit ungarischer Aufenthaltsgenehmigung die Grenze überqueren:

Hegyeshalom/Nickelsdorf
Sopron/Klingenbach
Rábafüzes/Heiligenkreuz
Fertöd/Pamhagen
Kópháza/Deutschkreuz
Köszeg/Rattersdorf
Bucsu/Schachendorf
Szentpéterfa/Eberau

Güterverkehr

Ungarn erlaubt jedoch weiterhin den Güterverkehr nach Ungarn, da „es Waren und wichtige Dienstleistungen für Ungarn bringt“. LKWs, die in Nachbarländer fahren, sind auf bestimmte Autobahnen beschränkt und müssen bestimmte Tankstellen benutzen.

Für den internationalen Fahrzeugverkehr werden an folgenden Grenzübergängen zu Österreich Grenzkontrollen durchgeführt:

Hegyeshalom/Nickelsdorf
Sopron/Klingenbach
Rábafüzes/Heiligenkreuz

Ungarische Staatsbürger, die aus Israel, Italien, China, Südkorea und aus dem Iran einreisen, unterliegen einer offiziellen Quarantäne, auch wenn sie asymptomatisch sind.

Ungarische Staatsbürger, bei denen der Verdacht besteht, dass sie mit dem Coronavirus infiziert wurden, werden in dafür vorgesehene Quarantäneeinrichtungen (z. B. Krankenhausquarantäne) gebracht.

Jene ungarischen Staatsbürger, die aus den obgenannten Ländern einreisen und nicht im Verdacht stehen, infiziert zu sein, müssen sich trotzdem an ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort 14 Tage lang einer Hausquarantäne unterziehen.

Nicht-ungarische Staatsbürger, welche die Quarantänevorschriften nicht einhalten, werden aus Ungarn ausgewiesen.

Quelle: https://ungarnheute.hu (Via: Artikel von Fanni Kaszás – Hungary Today, www.wko.at )

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