Namensverzeichnis der Bauunternehmen

Den Bauunternehmen obliegt auch gegenüber der Ungarischen Industrie- und Handelskammer eine Anmeldepflicht.

Alle Unternehmen und Einzelunternehmer, die eine Bauunternehmenstätigkeit ausüben wollen, haben ihre diesbezügliche Absicht bei der das Namensverzeichnis der Bauunternehmen führenden Ungarischen Industrie- und Handelskammer (MKIK) anzumelden.

 

Die ihre Baufirmentätigkeit aufnehmenden Unternehmen haben nach dem Beginn der Baufirmentätigkeit, spätestens innerhalb von 5 Werktagen bei der MKIK ihre Aufnahme in das Namensverzeichnis zu veranlassen.

Die Anmeldung kann in elektronischer, auf dem Postweg oder persönlich erfolgen – im letztgenannten Fall können sie das Datenformular bei der Kundenbetreuung einer beliebigen Industrie- und Handelskammer eines Komitats einreichen. Die eingereichten Anträge können erst nach der – auf dem gesonderten Bankkonto der MKIK erfolgten – Gutschrift der Verwaltungsdienstleistungsgebühr beurteilt werden.

Über die Aufnahme des Antrags bzw. über die Aufnahme in das Verzeichnis schickt das Registrationsbüro der MKIK, unter Mitteilung der Eintragungsnummer, eine schriftliche Benachrichtigung.

Die Echtheit der vom Anmelder mitgeteilten, im Verzeichnis angeführten Daten können sowohl von der Bauaufsichtsbehörde, als auch von der MKIK sowie von den territorialen Industrie- und Handelskammern überprüft werden. Die Ungarische Industrie- und Handelskammer kontrolliert die Berechtigung zur Ausführung der Baufirmentätigkeit laut dem Gesetz über die allgemeinen Voraussetzungen der Aufnahme und Ausübung der Dienstleistungstätigkeit.

Einen Teil des Verzeichnisses der Bauunternehmer bildet das Namensverzeichnis der Dienstleister, denen die Ausübung der Baufirmentätigkeit von der Bauaufsichtsbehörde, oder mit ihrer Löschung aus dem Verzeichnis von der MKIK rechtskräftig untersagt wurde.

Den Bauunternehmen obliegt auch gegenüber der Ungarischen Industrie- und Handelskammer eine Anmeldepflicht.

Alle Unternehmen und Einzelunternehmer, die eine Bauunternehmenstätigkeit ausüben wollen, haben ihre diesbezügliche Absicht bei der das Namensverzeichnis der Bauunternehmen führenden Ungarischen Industrie- und Handelskammer (MKIK) anzumelden.

Die ihre Baufirmentätigkeit aufnehmenden Unternehmen haben nach dem Beginn der Baufirmentätigkeit, spätestens innerhalb von 5 Werktagen bei der MKIK ihre Aufnahme in das Namensverzeichnis zu veranlassen.

Die Anmeldung kann in elektronischer, auf dem Postweg oder persönlich erfolgen – im letztgenannten Fall können sie das Datenformular bei der Kundenbetreuung einer beliebigen Industrie- und Handelskammer eines Komitats einreichen. Die eingereichten Anträge können erst nach der – auf dem gesonderten Bankkonto der MKIK erfolgten – Gutschrift der Verwaltungsdienstleistungsgebühr beurteilt werden.

Über die Aufnahme des Antrags bzw. über die Aufnahme in das Verzeichnis schickt das Registrationsbüro der MKIK, unter Mitteilung der Eintragungsnummer, eine schriftliche Benachrichtigung.

Die Echtheit der vom Anmelder mitgeteilten, im Verzeichnis angeführten Daten können sowohl von der Bauaufsichtsbehörde, als auch von der MKIK sowie von den territorialen Industrie- und Handelskammern überprüft werden. Die Ungarische Industrie- und Handelskammer kontrolliert die Berechtigung zur Ausführung der Baufirmentätigkeit laut dem Gesetz über die allgemeinen Voraussetzungen der Aufnahme und Ausübung der Dienstleistungstätigkeit.

Einen Teil des Verzeichnisses der Bauunternehmer bildet das Namensverzeichnis der Dienstleister, denen die Ausübung der Baufirmentätigkeit von der Bauaufsichtsbehörde, oder mit ihrer Löschung aus dem Verzeichnis von der MKIK rechtskräftig untersagt wurde.