Schlichtungskörperschaft

Die einheimische allgemeine Schlichtungskörperschaft ist ein Forum zur Beilegung von Streitigkeiten, das unentgeltlich in Anspruch genommen werden kann und auf dem gesamten Territorium des Landes zugängig ist, eine bei der Industrie- und Handelskammer des Komitats (der Hauptstadt Budapest) tätige unabhängige Körperschaft.

 

In ihren Wirkungsbereich gehört die außergerichtliche Regelung von zwischen Verbraucher und Unternehmen bestehenden, mit der Qualität, der Sicherheit des Produkts, mit der Anwendung der Produkthaftungsregeln, mit der Qualität der Dienstleistung, weiterhin mit dem Abschluss und der Erfüllung des zwischen den Parteien bestehenden Vertrags verbundenen Streitigkeiten. Ihre Aufgabe besteht im Zustandebringen einer Übereinkunft zwecks Regelung der Verbraucher-Rechtsstreitigkeit, im Fall der Erfolglosigkeit erbringt es eine Entscheidung im Interesse der Gewährleistung der einfachen, schnellen, effizienten und kostenschonenden Geltendmachung der Verbraucherrechte.

Die Schlichtungskörperschaft erteilt auf Ansuchen des Verbrauchers oder des Unternehmens Rat im Zusammenhang mit den, dem Verbraucher zustehenden Rechten und den Verbraucher belastenden Pflichten sowie mit dem Schlichtungsverfahren.

Das Verfahren kann von natürlichen Personen, Zivilorganisationen, Kirchen, Wohngebäuden mit mehreren Wohneinheiten, Wohnungsgenossenschaften, Mikro-, kleinen und mittelständischen Unternehmen in Anspruch genommen werden, falls sie in der gegebenen Angelegenheit in ihrer Eigenschaft als Verbraucher vorgegangen sind, das heißt sie haben nicht in erster Linie im Kreis der Ausführung ihrer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit die Dienstleistung in Anspruch genommen oder die Ware gekauft.

Die Schlichtungskörperschaft entscheidet die Beschwerdeeingaben aufgrund der beigefügten Schriftstücke, sowie im Laufe von persönlichen Anhörungen bzw. im Ausnahmefall von schriftlichen Verfahren.

Die Voraussetzung für die Einleitung des Verfahrens der Schlichtungskörperschaft besteht darin, dass der Verbraucher, das heißt der Käufer bzw. der die gegebene Dienstleistung in Anspruch Nehmende direkt mit der betroffenen Wirtschaftsorganisation versucht, die Beschwerdesache zu regeln. Im Falle der Erfolglosigkeit der direkten Regelung kann der schriftliche Antrag bei der laut Wohn- oder Aufenthaltsort des Verbrauchers territorial zuständigen Schlichtungskörperschaft eingereicht werden.

Über den Verlauf des Verfahrens, über weiteres Wissenswertes können Sie sich auf den Webseiten www.bekeltetes.hu und www.hbmbekeltetes.hu informieren.

Die einheimische allgemeine Schlichtungskörperschaft ist ein Forum zur Beilegung von Streitigkeiten, das unentgeltlich in Anspruch genommen werden kann und auf dem gesamten Territorium des Landes zugängig ist, eine bei der Industrie- und Handelskammer des Komitats (der Hauptstadt Budapest) tätige unabhängige Körperschaft.

In ihren Wirkungsbereich gehört die außergerichtliche Regelung von zwischen Verbraucher und Unternehmen bestehenden, mit der Qualität, der Sicherheit des Produkts, mit der Anwendung der Produkthaftungsregeln, mit der Qualität der Dienstleistung, weiterhin mit dem Abschluss und der Erfüllung des zwischen den Parteien bestehenden Vertrags verbundenen Streitigkeiten. Ihre Aufgabe besteht im Zustandebringen einer Übereinkunft zwecks Regelung der Verbraucher-Rechtsstreitigkeit, im Fall der Erfolglosigkeit erbringt es eine Entscheidung im Interesse der Gewährleistung der einfachen, schnellen, effizienten und kostenschonenden Geltendmachung der Verbraucherrechte.

Die Schlichtungskörperschaft erteilt auf Ansuchen des Verbrauchers oder des Unternehmens Rat im Zusammenhang mit den, dem Verbraucher zustehenden Rechten und den Verbraucher belastenden Pflichten sowie mit dem Schlichtungsverfahren.

Das Verfahren kann von natürlichen Personen, Zivilorganisationen, Kirchen, Wohngebäuden mit mehreren Wohneinheiten, Wohnungsgenossenschaften, Mikro-, kleinen und mittelständischen Unternehmen in Anspruch genommen werden, falls sie in der gegebenen Angelegenheit in ihrer Eigenschaft als Verbraucher vorgegangen sind, das heißt sie haben nicht in erster Linie im Kreis der Ausführung ihrer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit die Dienstleistung in Anspruch genommen oder die Ware gekauft.

Die Schlichtungskörperschaft entscheidet die Beschwerdeeingaben aufgrund der beigefügten Schriftstücke, sowie im Laufe von persönlichen Anhörungen bzw. im Ausnahmefall von schriftlichen Verfahren.

Die Voraussetzung für die Einleitung des Verfahrens der Schlichtungskörperschaft besteht darin, dass der Verbraucher, das heißt der Käufer bzw. der die gegebene Dienstleistung in Anspruch Nehmende direkt mit der betroffenen Wirtschaftsorganisation versucht, die Beschwerdesache zu regeln. Im Falle der Erfolglosigkeit der direkten Regelung kann der schriftliche Antrag bei der laut Wohn- oder Aufenthaltsort des Verbrauchers territorial zuständigen Schlichtungskörperschaft eingereicht werden.

Über den Verlauf des Verfahrens, über weiteres Wissenswertes können Sie sich auf den Webseiten www.bekeltetes.hu und www.hbmbekeltetes.hu informieren.