Ursprungszeugnisse
Zu den grundlegenden Dienstleistungen unserer Kammer gehört die Ausfertigung der zur Abwicklung der Exportgeschäfte erforderlichen allgemeinen Ursprungszeugnisse – in Bezug auf die nicht unter die Wirkung der gemeinsamen Agrarpolitik gehörenden Erzeugnisse –*, und auch die Beglaubigung der Handelsrechnungen.
Die allgemeinen Ursprungszeugnisse:
- zur Zollabfertigung in einem Drittland (aufgrund des Prinzips der höchsten Vergünstigung),
- zum Zweck von nichttariflichen Maßnahmen (Anti-Dumping-Maßnahmen, Schutzmaßnahmen, Mengeneinschränkungen, Außenhandelsstatistiken).
- können zu verschiedenen Bewerbungen/Ausschreibungen und Exportkredit-Finanzierung, Exportkredit-Versicherungen verwendet werden.
Die Erforderlichkeit des Ursprungszeugnisses wird vom Bestimmungsland festgelegt.
Die zur Beglaubigung des Ursprungszeugnisses notwendigen Dokumente:
- Exportrechnung
- Antrag und Erklärung über die Ausgabe des Ursprungszeugnisses
- Unterschriftsmuster, Vollmacht
- den Ursprung belegendes Dokument (Herstellererklärung, Zulieferererklärung, anderes beglaubigtes Ursprungszeugnis, sonstige, den Ursprung bekräftigende Dokumente, usw.) – mangels dieser kann das Ursprungszeugnis nicht ausgegeben werden.
Beglaubigung von Handelsrechnungen
Unsere Kammer nimmt die Beglaubigung der vom ausländischen Partner geforderten Handelsrechnung sowie der sonstigen Warenbegleitpapiere (z. B.: Frachtbrief, Veterinärbescheinigung, Qualitätszertifikat, usw.) für die Abwicklung des Exportgeschäfts vor.
Zu den grundlegenden Dienstleistungen unserer Kammer gehört die Ausfertigung der zur Abwicklung der Exportgeschäfte erforderlichen allgemeinen Ursprungszeugnisse – in Bezug auf die nicht unter die Wirkung der gemeinsamen Agrarpolitik gehörenden Erzeugnisse –*, und auch die Beglaubigung der Handelsrechnungen.
Die allgemeinen Ursprungszeugnisse:
- zur Zollabfertigung in einem Drittland (aufgrund des Prinzips der höchsten Vergünstigung),
- zum Zweck von nichttariflichen Maßnahmen (Anti-Dumping-Maßnahmen, Schutzmaßnahmen, Mengeneinschränkungen, Außenhandelsstatistiken).
- können zu verschiedenen Bewerbungen/Ausschreibungen und Exportkredit-Finanzierung, Exportkredit-Versicherungen verwendet werden.
Die Erforderlichkeit des Ursprungszeugnisses wird vom Bestimmungsland festgelegt.
Die zur Beglaubigung des Ursprungszeugnisses notwendigen Dokumente:
- Exportrechnung
- Antrag und Erklärung über die Ausgabe des Ursprungszeugnisses
- Unterschriftsmuster, Vollmacht
- den Ursprung belegendes Dokument (Herstellererklärung, Zulieferererklärung, anderes beglaubigtes Ursprungszeugnis, sonstige, den Ursprung bekräftigende Dokumente, usw.) – mangels dieser kann das Ursprungszeugnis nicht ausgegeben werden.
Beglaubigung von Handelsrechnungen
Unsere Kammer nimmt die Beglaubigung der vom ausländischen Partner geforderten Handelsrechnung sowie der sonstigen Warenbegleitpapiere (z. B.: Frachtbrief, Veterinärbescheinigung, Qualitätszertifikat, usw.) für die Abwicklung des Exportgeschäfts vor.
* im Falle der unter die Wirkung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gehörenden Erzeugnisse wird das Ursprungszeugnis von den Agrarwirtschaftskammern ausgestellt