Die Zahl der geimpften Menschen hat in Ungarn die 5,5 Millionen-Schwelle erreicht, somit ist das Tragen einer Maske auch in geschlossenen Räumen nicht mehr vorgeschrieben. Die Maskenpflicht bleibt aber in sozialen Einrichtungen und Krankenhäusern in Kraft.

Ein Impfpass ist nicht notwendig in Gaststätten, Unterkünften, Freizeitanlagen, bei kulturellen Veranstaltungen mit reservierbaren Sitzplätzen und Aufführungen. Geschäfte sind auch nicht mehr verpflichtet, eine Beschränkung der Kundenzahl und soziale Distanzierungsregeln einzuhalten.

Bei privaten Veranstaltungen dürfen künftig 100 (statt 50) Personen teilnehmen, bei Hochzeiten wird die Grenze von 200 auf 400 Personen angehoben.

Impfpässe werden aber weiterhin für die Teilnahme an Sport-, Musik- und Tanzveranstaltungen sowie an Konzerten in geschlossenen Räumen und für Freiluftveranstaltungen mit mehr als 500 Zuschauern benötigt.

Quelle: https://ungarnheute.hu

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